TI-FAQ: die häufigsten Fragen für Hilfsmittelerbringende

Wir haben die häufigsten Fragen zur Telematikinfrastruktur für Sie in einem FAQ zusammengefasst.

FAQ: Fragen und Antworten

Die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens muss an das digitale Zeitalter angepasst werden. Ziel der TI ist es dabei, die Patient:innenversorgung zu verbessern, Versorgungs- und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Souveränität der Bürger:innen bzw. Patient:innen zu stärken. Nach und nach werden dabei alle Akteure des Gesundheitswesens an das Netz der TI angebunden, bis 2026 alle Gesundheitsberufe angeschlossen sind. 

Hilfsmittel-Leistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Anbindung muss grundsätzlich bis zum 1. Oktober 2027 erfolgen.

Der Gesetzgeber sieht eine Verpflichtung für 2027 vor. Wer die gesetzliche Frist versäumt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für den digitalen Datenaustausch im Gesundheitswesen nicht mehr. Bei Ärzt:innen besteht bereits eine Anschlusspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, müssen die Ärzt:innen mit Honorarabzügen rechnen. Es wird vermutet, dass dies in anderen Gesundheitsberufen ähnlich gehandhabt werden wird.

Unabhängig von möglichen Sanktionen entstehen praktische Nachteile:

  • keine sichere Kommunikation über KIM
  • eingeschränkte Zusammenarbeit mit Arztpraxen und Kliniken
  • keine Nutzung zukünftiger TI-Anwendungen wie der eVerordnung
  • zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch papierbasierte Prozesse

Da künftig immer mehr digitale Prozesse über die TI abgewickelt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Anbindung.

Für Arztpraxen und Krankenhäuser ist der Anschluss an die TI bereits seit 2019 verpflichtend. Somit sollten auch die Praxen und Kliniken in Ihrem Einzugsgebiet bereits angebunden sein.

In der vollen Ausbaustufe soll die gesamte Kommunikation und der komplette Informationsfluss im deutschen Gesundheitswesen über die TI laufen. Zu diesen Anwendungen zählen beispielsweise das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), das E-Rezept, die elektronischen Patientenakte (ePA), Kommunikationsdienste wie „Kommunikation im Gesundheitswesen“, kurz KIM oder dem TI-Messenger, der elektronische Berufsausweis (eBA) und die Notfalldaten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Informationsseite zur TI.

Die Verbindung zur TI erfolgt über das Internet mit Hilfe eines VPN-Tunnels. Kommt es zu einem Internetausfall oder Systemabsturz innerhalb der Praxis, ist ein Zugang über diesen VPN-Tunnel zur TI nicht möglich. Die nicht abgerufenen Daten sind aber sicher in der TI verwahrt und nach Wiederherstellung der Verbindung weiterhin abrufbar.

Für verkammerte Berufe sollen die zuständigen Kammern die Ausweise ausgeben, bei den Ärzten übernimmt dies z.B. die Ärztekammer. 

Im Hilfsmittelbereich beantragen alle Betriebe ohne Handwerksmeister über das eGBR (bundesweit), alle Meisterbetriebe und Mischbetriebe über Ihre lokale Handwerkskammer.

Das E-Rezept wird ab 2024 zunächst für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend, für Hilfsmittelverordnungen ist der Start für den 01.10.2027 angedacht. 

Dies ist aktuell noch offen. Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung von TI-Anwendungen über eine geeignete Branchensoftware. Ob künftig ergänzende Webportale oder alternative Zugangswege angeboten werden, hängt von den jeweiligen TI-Anwendungen und den Vorgaben der gematik ab. 

Für einen wirtschaftlichen und effizienten Arbeitsablauf empfiehlt sich jedoch eine TI-fähige Branchensoftware wie Optica Omnia, da so Medienbrüche vermieden werden.

Die TI entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Alle Datenübertragungen sind verschlüsselt.

Basis für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist ein leistungsfähiger Internetanschluss. Zudem wird ein von der gematik zertifizierter VPN-Dienst benötigt. Das sog. Virtual Private Network sorgt dafür, dass innerhalb des Internets ein sicherer, vom restlichen Datenverkehr abgeschirmter Tunnel zur Telematikinfrastruktur geschlagen wird. Auch eine Branchensoftware (z.B. Optica Omnia) wird unerlässlich sein, um digitale Rezepte/Verordnungen zu verarbeiten. 

Der Konnektor verbindet Sie mit dem Gesundheitsnetz der Zukunft. Er stellt, vergleichbar mit einem W-LAN Router einen VPN-Tunnel zur Telematikinfrastruktur her und ermöglicht eine sichere Kommunikation, die vom normalen Internet abgeschirmt ist.

Die SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) authentifiziert Ihren Betrieb für die Teilnahme an der TI (Institutionsausweis). Sie wird durch die Eingabe eines Pin-Codes freigeschaltet und verbleibt immer im Kartenterminal.

Über das Kartenterminal werden SMC-B Karte und die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Patient:innen eingelesen. 

KIM ist vergleichbar mit einem sicheren E-Mail Dienst innerhalb der TI. Der Dienst ermöglich eine sichere, vertrauliche E-Mail-Kommunikation von Beteiligten innerhalb der TI – und zwar über alle angeschlossenen Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. Über KIM versendete Nachrichten werden beim Versand automatisch verschlüsselt und signiert. Die Daten bleiben dabei, im Gegensatz zur "normalen" E-Mail oder dem Fax immer im geschützen Raum der TI. Alle Teilnehmer sind über ein zentrales Adressbuch auswählbar. KIM-Adressen können dabei sowohl persönlich als auch als Sammelpostfach vergeben werden. 

Zu Beginn reicht ein Ausweis aus, da Sie diesen brauchen um die SMC-B Karte zu beantragen. Später wird jede:r Mitarbeiter:in, die Nachrichten/Dokumente signieren möchte, einen eigenen Ausweis brauchen, da der eBA personengebunden ist. 

Da der Ausweis von den Kammern bzw. dem eGBR auf Vorlage eines Berufsnachweises ausgegeben wird, wird auch nicht jede:r aus Ihrem Team einen Ausweis erhalten können. Für Beratungen ist dies aber ohnehin nicht notwendig.

Die Hardware-Komponenten sind unabhängig vom eingesetzten Betriebssystem, egal ob Windows, Linux oder MacOS.

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